Funksprechlehrgang BZF
Die Ausbildung zum Funksprechzeugnis findet unabhängig von ihrer Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz statt. Sie benötigen dieses Zeugnis spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem Sie nach Ihrem ersten Alleinflug ohne Lehrer von Ihrem Ausbildungsplatz zu einem Überlandflug starten wollen, was ungefähr in der zwanzigsten Flugausbildungsstunde der Fall sein wird.Bei Schulflügen mit Lehrer dürfen sie nach entsprechender Einweisung den Sprechfunkverkehr selbständig abwickeln, auch wenn Sie noch nicht im Besitz der entsprechenden Flugfunklizenz sind.
Unsere Intensiv-Wochenend-Lehrgänge für die Flugfunklizenz in deutscher und englischer Sprache finden ungefähr alle 2 bis 3 Monate statt. Der jeweilige Termin wird in enger Absprache mit den PPL-Lehrgangsteilnehmern und Interessenten festgelegt.
Zusätzlich wird nach Absprache mit allen Teilnehmern kurz vor dem Prüfungstermin nochmals ein Prüfung-Vorbereitungs-Abend stattfinden.
Die Prüfung wird dann von den Teilnehmern bei der Bundesnetzagentur in Reutlingen abgelegt. Der Prüfungstermin richtet sich nach dem Zeitplan der Behörde und dort eingehenden Anmeldungen. Ihre Flugfunklizenz. Termine für die Lehrgänge finden sie hier.
Link Termine
Um im Ausland bzw. über Flugfläche 100 fliegen zu können ist seit 01.01.2011 zusätzlich eine Sprachprüfung mindestens Level 4 erforderlich.
Die Ausbildungskosten betragen (incl. MwSt.)
Lehrgang BZF - II (deutsches Flugfunkzeugnis) 270.- €
Lehrgang BZF - I (englisches Flugfunkzeugnis) 270.- €
Lehr und Arbeitsmaterial 55.- €
Prüfungsgebühren für BNETZA (steuerneutral) 80.- € (BZF - II)
95.- € (BZF - I)
Lehrgang AZF auf Anfrage