LAPL(A)

Light Aircraft Pilot Licence LAPL(A)

Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence berechtigt zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in Europa gültig.

Eine Umschreibung der Lizenz auf PPL(A) ist generell möglich. Dazu sind zusätzlich 15 Flugstunden Schulung und eine Prüfung notwendig.

Voraussetzungen:

- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Lizenzerteilung 17 Jahre)
- Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für LAPL (Fliegerärzte) ist einfacher als Klasse 2 für PPL(A)
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (reicht auch eine Führerscheinkopie)

Das Tragen einer Brille ist bis zu den Grenzwerten für Privatpiloten kein Hindernis.

Vorkenntnisse:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Der notwendige Stoff wird Ihnen in lockerer, leicht verständlicher Form vermittelt. Lernen ist Pflicht, Englischkenntnisse sind nicht Voraussetzung.

Theorie-Ausbildung:

Es werden etwa 85 Std. Unterricht gefordert, in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik 

Als Teil der Ausbildung zum LAPL(A) müssen Sie ein  Sprechfunkzeugnis (Flugfunk) in deutscher (BZF II), bzw.englischer Sprache (BZF I) erwerben. Weiterhin darf ein Pilot nur am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn er für die verwendete Sprache einen Eintrag in seiner Lizenz hat. Für deutsch bekommt das ein Mutterspracher durch ausfüllen einer Selbsterklärung. Für Englisch ist dafür eine Sprachprüfung erforderlich.

Flugausbildung:

Die Flugausbildung umfaßt insgesamt 30 Stunden und telt sich folgendermaßen auf:

  • Mindestens 15 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 6 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers davon
  • Mindestens 3 Stunden solo Überlandflug unter Aufsicht des Lehrers