PPL(A)

PRIVAT-FLUGZEUGFÜHRER (nach TEIL-FCL)

Die Privatpilotenlizenz PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane) berechtigt Sie zum Fliegen von einmotorigen Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Voraussetzungen:

- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Lizenzerteilung 17 Jahre)
- Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Fliegerärzte)
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (reicht auch eine Führerscheinkopie)

Das Tragen einer Brille ist bis zu den Grenzwerten für Privatpiloten kein Hindernis.

Vorkenntnisse:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Der notwendige Stoff wird Ihnen in lockerer, leicht verständlicher Form vermittelt. Lernen ist Pflicht, Englischkenntnisse sind nicht Voraussetzung.

Theorie-Ausbildung:

Es werden etwa 100 Std. Unterricht gefordert, in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik 

Als Teil der Ausbildung zum Privatpiloten müssen Sie ein  Sprechfunkzeugnis (Flugfunk) in deutscher (BZF II), bzw.englischer Sprache (BZF I) erwerben. Weiterhin darf ein Pilot nur am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn er für die verwendete Sprache einen Eintrag in seiner Lizenz hat. Für deutsch bekommt das ein Mutterspracher durch ausfüllen einer Selbsterklärung. Für Englisch ist dafür eine Sprachprüfung erforderlich.

Flugausbildung:

Die Flugausbildung umfaßt insgesamt 45 Stunden und telt sich folgendermaßen auf:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 5 Stunden solo Überlandflug unter Aufsicht des Lehrers

Die Ausbildung erfolgt in drei Teilen:

Im Teil 1 lernen Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. Mit Teil 2 erreichen Sie die Solo-Überlandflugreife. Dazu muss aber die Theorie-Prüfung bestanden sein. In Teil 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.

Fliegen nach der Ausbildung:

Die Privatpilotenlizenz (PPL-A) beinhaltet eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land). Damit sind Sie berechtigt einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, kann auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden. Die Klassenberechtigung ist grundsätzlich 24 Monate gültig, Die Lizenz selbst lebenslänglich bzw. so lange der Fliegerarzt sein OK gibt. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einer einstündigen Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Falls Sie diese Mindeststundenzahl nicht schaffen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, brauchen Sie nur einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer und Ihre Berechtigung ist wieder für weitere 2 Jahre gültig.